Massnahme 63 & 59;
Unterschied ambulante / stationäre Massnahme;
Ambulante Massnahme Art.63
Pflicht sind wöchentliche Gespräche welche (in Zürich) beim PPD geführt werden. Es geht darum, die "Tat" zuzugeben und diese dann zu "thera-pieren" (was auch immer dies heissen mag - leider hat man mich nie über ein konkretes Konzept informiert). Immerhin ist es den Betroffenen möglich, ein einigermassen normales Leben in Freiheit und im Umfeld ihrer Familie zu führen. Dieses Prozedere dauert solange, bis die Psychologen befinden, der Betroffene sei nun "therapiert".
Im Höchstmass fünf Jahre.
Stationäre Massnahme Art.59
jedoch heisst für den Betroffenen, jahrelang in Gefangenschaft dem Willen
von Psychiatern und Psychologen ausgeliefert zu sein. Solange sie nicht
befinden, der Betroffene sei nun normal genug um entlassen zu werden,
solange bleibt man in Haft. Im Durchschnitt drei bis fünf Jahre. Oft länger.
Eine Entlassung erfolgt in kleinsten "Stufen": oft dauert es Monate, bis
jemand überhaupt einmal an die frische Luft darf. Falls sich der Betroffene
dann in diesem "Gehege" bewährt, gewährt man ihm ev. kurze Ausflüge
mit Angehörigen. Danach folgt allenfalls eine Übernachtung bei seiner Familie
usw. Jede kleinste "Aggression" hat wieder eine Rückstufung zur Folge und
der Betroffene sieht sich wieder am Anfang.
Dass jeder halbwegs normal-fühlende Mensch in einer solch restriktiven Um-
gebung voller Zwänge zwangsläufig aggressiv werden muss, wird vollkommen
ausser Acht gelassen. Entweder man vergewaltigt sich selbst (sprich, bleibt
ruhig und unterdrückt seine Aggressionen um nicht wieder eine Rückstufung
auf dem Weg in die Freiheit zu erhalten), oder man wird in den Berichten wiederholt als "potentiell gefährlicher" oder "gewalttätiger" Mensch deklariert. Die Umstände spielen dabei keine Rolle.
Bei Weigerung zur Therapie droht man mit Verwahrung…
In vielen Fällen ist die ganze "Therapiehaft" vollkommen sinnlos und basierend auf nachweislich falschen Einschätzungen von Forensikern, die oft kaum oder gar nicht mit den Betroffenensprechen und vom Fall nur oberflächlich Kenntnis haben.
Pauschalisierung ist an der Tagesordnung.
Nachträgliche Umwandlung von ambulant zu stationär
scheitert eine "ambulante Therapie" (Massnahme 63),
so kann das Gericht nachträglich eine "stationäre Therapie"
(Massnahme 59) anordnen.
Dies geschieht vorallem aufgrund der Berichte der Forensiker.
Ihre Meinung ist Gesetz und wird nicht mehr überprüft.
So werden Menschen plötzlich "gefährlich", auch ohne
faktischen Vorfall/Grund; in unserem Fall wurde mein Mann
vier Jahre nach der ursprünglichen Anklage, nachdem durch
unsere Ehe und seine Arbeit das "normale soziale Verhalten"
längst bewiesen war, beschuldigt, "eventuell gefährlich" zu sein
und aufgrund dieser Spekulation inhaftiert!
Gesetzliche Voraussetzungen zu einer nachträglichen
Anordnung von Massnahme 59:
- begründete Fluchtgefahr
- Gefahr für die Öffentlichkeit
- schwerwiegende psychische Störung
- eine nachträgliche Umwandlung müsste verhältnismässig sein
- es müsste ein aktuelles Gutachten vorliegen
Immer mehr stationäre Massnahmen
Da mittlerweile immer mehr stationäre Massnahmen verhängt werden,
sind die Kliniken bereits so überfüllt, dass es lange Wartelisten gibt (sieheDOK):
Dieses Problem löst man folgendermassen:
man belässt die Betroffenen z.T. mehr als ein Jahr lang in Haft (im Fall von
meinem Mann ELF Monate), bis irgendwann ein Klinikplatz frei wird.
Eine andere Möglichkeit (so geschehen bei uns): man verlegt den Betroffenen
einfach in ein anderes Gefängnis, mit denselben Bedingungen wie „normal“
Inhaftierte und will sie dann dort „therapieren“ oder gar „resozialisieren“.
Zu diesem "Zweck" trennt man sie fast ganz von ihrer Familie, beinahe jeder
Kontakt wird verboten und verunmöglicht. Selbst telefonieren ist Luxus...
Was der unwissenden Öffentlichkeit als "Therapie"
(also Heilung!) verkauft wird, ist für die Betroffenen
pure psychische Folter
Konkretes zu den Umständen in einer "Therapie":
- die Massnahmen finden in Gefängnis oder Klinik statt.
Wer wohin kommt wird willkürlich und ohne Rücksicht darauf, in
welcher Region der Ehepartner des Betreffenden wohnt entschieden.
- der Kontakt zu Ehepartnern ist auf 1h pro Woche
(in einem Besucherraum unter Aufsicht und mit vorheriger
Sicherheitskontrolle) beschränkt.
- Telefonate sind nur alle 3-4Tage für genau 10 Minuten möglich.
Nach Ablauf dieser Zeit endet das Gespräch automatisch. Rückrufe von
aussen sind nie möglich.
-Die ""Therapie"" findet vollkommen unter Ausschluss
des Ehepartners statt. Ebenso die "Standortgespräche"
welche zBsp. zum Thema haben, ob der Betroffene in eine andere
Einrichtung verlegt wird.
- Briefe werden geöffnet und kontrolliert.
Eine entwürdigende, sinnlose Einschränkung der Privatsphäre.
Die Umstände selbst verunmöglichen
eine wirkliche Therapie:
kann es einer "Heilung" (wäre sie denn nötig) förderlich sein,
wenn man einen Menschen von einem Tag auf den andern (so
geschehen in unserm Fall), ohne Vorfall und Tat inhaftiert, 1 Jahr
lang in Haft warten lässt? Während dieser Zeit konnten wir uns
-als glücklich Ehepaar nur mit Sicherheitsscheibe zwischen
uns sehen, 1h pro Woche. Dies war unser EINZIGER Kontakt-
Eine solche Erfahrung bringt tiefenpsychologische Veränderungen
mit sich. Von der Justiz wird auch dies schlicht ignoriert, als "not-
wendige Praxis" akzeptiert. Tatsächlich wird in vielen Fällen -wohl
den meisten- eine regelrechte Entsozialisierung durch die ""Therapie""
erst herbeigeführt. Dies für beide Ehepartner, denn auch für mich, in
Freiheit lebend hat dieser Wahnsinn Wirkung auf mein tägliches Leben.
Jahrelange Haft nach Verbüssen
der gerichtlichen Strafzeit;
etliche Inhaftierte sitzen noch JAHRELANG nach Abbüssen ihrer
gerichtlich Strafzeit in Gefängnissen und geschlossenen Kliniken.
(solche "Nachhaft-Begründungen" kommen unter fragwürdigsten Umständen
zustande); man mutmasst jeweils, der Betroffene sei "zu gefährlich", oder zu
sehr rückfallgefährdet -auch wenn die "Tat" nie bewiesen wurde und vom Be-
troffenen auch nach Jahren unter grösstem Druck verneint wird- sprich, es also
möglich ist, dass gar nie eine Tat begangen wurde.
Den Steuerzahler kostet dies zwischen 300-1600.- (!) PRO TAG.
Viele der Betroffenen sind Ausländer welche nicht genügend gut Deutsch sprechen,
um überhaupt zu verstehen, was der Forensiker (sich "Therapeut" nennend...) von
ihnen will und was rechtlich vor sich geht! Dies weiss ich aus "erster Quelle", es ist
eine Tatsache. Was für ein Irrsinn also, differenzierte, psychologische Gespräche führen zu wollen!
Selbst wenn das "Gutachten" welches zur "Nachhaft" oder direkten Anordnung einer Massnahme 59 führte, als falsch/unverhältnismässig widerlegt werden könnte, dauert es MONATE, meist JAHRE, bis man rechtlich diese Möglichkeit (meist erst vor Bundesgericht) seriös und vor einer neutralen Instanz erhält!
Die erschütternde, irrsinnige Wahrheit zur Praxis in Bezug auf "Therapie in Haft":
erstaunen lässt die übliche Praxis, ausländische Inhaftierte nicht sofort auszuweisen, sondern auch sie (oft jahrelang) in Gefangenschaft zu "therapieren" ,um sie dann "gesund" in ihr Heimatland auszuweisen...
Das klingt beinahe nach humanitärem Dienst könnte man als Aussenstehender meinen. Das könnte es sein, wenn man mit den Betroffenen auf andere Weise umginge, sprich, alles SINN-voller und menschlicher gestalten würde. Viele der Inhaftierten sind Ausländer.
Ihr Deutsch reicht oft nicht aus, um die Berichte und Verfügungen der Justiz im Detail zu verstehen. Auch eine Erklärung reicht meist nicht, dass diese Leute genau wissen, wie die Abläufe und Regeln einer Massnahme 59 funktionieren, sprich, sie wissen nicht, warum genau sie inhaftiert und als "krank" eingestuft worden sind...
Um dem Ziel „Freiheit“ oder wenigstens „Urlaub“ möglichst schnell näher zu kommen, reden die Gefangenen den „Therapeuten“ so gut es geht nach ihrem Willen. Das tun jene, welche ihren Stolz überwinden und z.T. ein Delikt zugeben sollen, welches sie nie begangen haben…
Zweifelsohne gibt es psychische Krankheiten, welche nachweisbar sind (zBsp. Schizophrenie), sehr vage wird es jedoch, wenn es in Richtung "Persönlichkeitsstörung" geht. Doch was ist normal, was ist gestört, was gefährlich, was einfach anders als Norm? Die heute vorherrschende Ansicht der Justiz ist –so erstaunlich dies klingt- dass ein Mensch durch relativ simple Kreuzchentests und einem dazugehörigen Punktesystem auf seine Rückfall-gefahr und oder seine Gefährlichkeit hin zu beurteilen.
Die individuelle Vorgeschichte, Meinungen von Angehörigen, dem Umfeldect. werden kaum oder gar nicht berücksichtigt wenn es darum geht, zubestimmen, ob ein Mensch in jahrelange Haft (zwecks Therapie!) kommen soll. Als diese Überlegungen in Bezug auf meinen Mann angestellt wurden, befand man es nicht einmal für nötig, mit mir als langjährige Ehefrau zu sprechen, bevor man meinen Mann schlussendlich aus unserem Zuhause, unserem Leben riss und ihn inhaftierte.
Tatsächliche Verhältnisse spielen keine Rolle mehr, was zählt ist ein Computertest!
Das ist ein beängstigender Rückschritt in ganz andere, überwunden geglaubte Zeiten...