November 2016

                    

                    Schweizer Justizskandal - 
 

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20.04.2015 (Links aktualisiert Mai 2016)

 

Dieses  Dokumentarvideo (Link leider gelöscht) zeigt die 

aktuelle Lage in Libanon sehr authentisch. 

Genau so habe ich es in den Monaten, als ich versuchte  

mit meinem Mann in Libanon zu (über-)leben, erlebt.

Die im Video gezeigte Kriegssituation hörten wir nachts mit

und mussten unter der Gefahr, auf der Durchreise der einzigen

Verbindungsstrasse zwischen dem Süden Libanons nach Beirut

unsere Todesangst überwinden. Eine weitere Schiesserei hätte

sich dort jederzeit ereignen können. Nur wenige Libanesen trauten

sich die Durchreise vom Süden über Sidon nach Beirut noch zu...

 

                   

 

Diese lebensgefährlichen Zustände befand das Zürcher Migrationsamt und

ZH Gericht für uns zumutbar und "verhältnismässig".

Ob die Zuständigen ebenso fragwürdig geurteilt hätten, wenn es um ihre

eigenen Ehepartner und Angehörige gegangen wäre?

Zu erwähnen auch die Rechnung von über 2000.- der Gerichte

Zürich an uns für neueste Urteile welche uns auf wenigen Seiten

erneut erklären, dass dies alles schon "richtig" sei-

 

Fazit: für jahrelange psychische Folter und Lebenszerstörung

welche durch Rechtswidrigkeiten von Justizbehörden verursacht wurden,

muss man in der Schweiz dieselben auch noch selbst bezahlen.

 

Marion Mansour

 

                                                                                                

1.1.2015

 

Auch diese Weihnachten und Neujahr konnte das Ehepaar Mansour

nicht gemeinsam in ihrem Zuhause in Zürich verbringen.

Noch immer sitzt Hassan Mansour durch die Behördenwillkür

der Zürcher Justiz in Libanon fest.

Die Verantwortlichen dieser sinnlosen Tragödie (u.a. Richterin

Gerwig-Bircher) feierten in der Verlogenheit ihres Handelns

das "Fest der Liebe" und ihre eigene Lebenslüge im trauten Heim 

mit ihrer Familie und  indem sie Augen und Ohren davor verschliessen, 

was sie wissentlich mit ihren rechtswidrigen Entscheiden im Leben 

nicht nur dieses Ehepaares angerichtet haben...

 

 

 

20.März 2014

 

 

Unser Antrag vom Dez.2013 auf Wiedereinreise/unbeschränkten
Aufenthalt
 wird vom Migrationsamt Zürich-Oerlikon abgelehnt.

(Zuständig ist genau dieselbe Behörde, welche die brutale Zwangsausweisung
meines Mannes zu verantworten hat.)
 

 

"Begründung":

die "Sicherheit der Schweizer Bevölkerung" geht dem
"sicher schwierigen Umstand" für die Schweizer Ehefrau

im ihr fremden, moslemischen Land Libanon vor. (Zitat)

 


Die direkten Folgen dieser Zwangsausschaffung für mich:

nachdem ich während mehr als drei Jahren für die Aufdeckung dieses Skandals und die Freilassung meines Mannes kämpfte, während dieser ganzen Zeit an 4 Feststellen, u.a. an 2 Schulen gearbeitet habe, bin ich nun gezwungen, mich zwischen meinem bisherigen Leben in besten Verhältnissen in der Schweiz -ohne meinen Mann- oder einem Leben im Kriegsland Libanon mit meinem Mann zu entscheiden.

Meine Arbeitsstellen habe ich durch die nach der Zwangsausschaffung schlussendlich doch noch folgenden Krankschreibung teilweise verloren, d.h. ich musste meine ca.30 Klavierschüler einfach aufgeben. 

 

Migrationsamt schlägt vor: Ehe per Skype

Es versteht sich von selbst, dass es nach der über 3 Jahre erlebten seelischen Folter dieser unfreiwilligen Trennung keine Option ist, dass ich wie bis anhin -als ob nichts geschehen wäre- alleine ohne Familie in der Schweiz meiner Arbeit weiter nachgehe und meine Ehe so grotesk leben soll, wie es das Zürcher Migrationsamt in seinem Schreiben vorschlug:

Migrationsamt "Highlight"

Somit bin ich momentan gezwungen, um bei meinem Mann sein zu können - immerhin sind wir seit 7 Jahren verheiratet- ebenfalls im Libanon auszuharren (das trifft es recht genau). Lebbar ist das unter keinen Umständen.

 

 

"Gefährdung der CH-Bevölkerung" ohne tatsächliche Taten?!

Tatsächlich hat sich in den 17 Jahren in welchen Hassan Mansour
in der Schweiz lebte jedoch offenbar noch nie jemand "in Gefahr"
gefühlt (ausgenommen ev. seine ex-Partnerin, welche nach
9 Jahren gewaltfreier Beziehung eine Anzeige ohne jeglichen
Fakten oder Indizien gegen den Vater ihrer 3 Kinder machte...)

 

Es dauerte zudem  2 1/2Monate (!) bis das Migrationsamt dem
Anwalt des Ehepaares die einsprachefähige Verfügung zustellt damit
dieser weiterarbeiten konnte. (Klar beabsichtigte Verzögerung der Behörde).


Hassan und Marion Mansour mussten während dieser Zeit weiter in täglicher
Lebensgefahr im Libanon ausharren-

 

Ein Mann der fast 20 Jahre in der Schweiz lebte und seine Schweizer
Ehefrau wurden in ein Land ausgewiesen, wo sie ihres Lebens
nicht sicher sind, nicht leben wollen, nicht leben können.

                                                                                                                   

Zur Vorgeschichte: das Ehepaar lebte jahrelang in gemeinsamer Wohnung
als Hassan Mansour im Dez.2009 grundlos und rechtswidrig verhaftet
und von Behörden als "potentielle Gefahr" im Bezug auf seine Ehefrau
(nicht also für die Öffentlichkeit!) bezeichnet wurde.
Seither konnte Hassan Mansour nie wieder in sein Zuhause
zu seiner Schweizer Ehefrau zurückkehren.

Er wurde -kurz vor dem Tod durch unterlassene ärztliche Hilfe-
nach 3 1/2Jahren rechtswidriger Haft brutal per Sonderflug nach
Libanon zwangsausgewiesen und sprichwörtlich auf die Strasse gestellt.


Seine Ehefrau Marion hatte zuvor 3 1/2Jahre lang alleine für
die Freilassung ihres Mannes gekämpft und im Juli 2010
vom Bundesgericht grundsätzlich Recht erhalten!



Dies kümmerte jedoch die "verantwortlichen" Zürcher Behörden in keiner Weise. Der für die Inhaftierung verantwortliche Richter Kurt Balmer geniesst mittlerweile seine Pension im trauten Heim in der Schweiz bei seiner Familie.
Die Mitverantwortlichen des Zürcher PPDs sind noch immer im Amt und weisen jegliche Schuld von sich.

Mehrfach sind sie auf der Strasse von der Gespräch suchenden Ehefrau
wie kleine Kinder davongelaufen und haben ihr mehrfach das Telefon
ins Gesicht aufgehängt, als sie ihrer unbequemen Frage, warum
man ihren Mann ohne jeglichen Vorkommnisse und ohne sie selbst jemals
befragt zu haben als "Gefahr" für sie bezeichnen könne, nicht Stand halten konnten...
 

In Libanon werden täglich Autobomben gefunden-

Autobomben sind im Libanon an der Tagesordnung, auch wenn sie meist vor
Detonation gefunden werden, stellen sie eine offensichtliche, tägliche Lebensgefahr dar..
Das Land auch von den Schweizer Bundeswebsites als gefährlich und unsicher
bezeichnet...
 

Gemäss Schweizer Bundesverfassung vermag diese ganze Skandalgeschichte
jedoch nicht mehr so ganz ins allseits hochgehaltene, humanitäre Bild der
sauberen Schweiz zu passen.

Vergessen ist offenbar auch der Artikel der Menschenrechtskonvention EMRK8...

 

Als langjähriges Ehepaar sind Marion und Hassan Mansour eine Einheit,
durch die Zwangsausweisung von Hassan wird auch
die Schweizer Ehefrau durch die Schweizer Behörden gezwungen,
ihrem Mann ins Kriegsgebiet Libanon zu folgen und befindet sich
somit völlig unnötigerweise in Todesgefahr und ist in ihrem Leben
unverhältnismässig eingeschränkt.
Sie kann ohne ihren Mann in Libanon die Wohnung nie alleine verlassen.
Auch dies sollten sich die Zürcher Behörden allenfalls einmal durch den
Kopf gehen lassen bevor sie solch monströse Willkür walten lassen.


Todesgefahr für Marion und Hassan Mansour ist gemäss der
verantwortlichen Schweizer Behörde also "verhältnismässig"...

 

 

"Begründung" des Migrationsamtes;

die Situation für die Schweizer Ehefrau (als Musikerin und Christin)
sei "sicher schwierig", jedoch gehe in diesem Fall "die Sicherheit
der Schweizer Bevölkerung vor" (sic!).
 

Perspektivenlosigkeit in einem Land im Kriegszustand und
tägliche Todesgefahr ist also gemäss Migrationsamt Zürich
für die Schweizer Bürgerin Marion und ihren Ehemann "verhältnismässig".

 

Ist es das wirklich? Aufgrund dieses fragwürdigen Prozesses?

https://falschbeschuldigung.org/Hassan_und_Marion_Mansour
 


 

Marion und Hassan harren noch immer in Beirut aus und warten darauf, dass ihre Menschenrechte (gemäss Schweizer Gesetzen THEORETISCH BESTEHEND...) von den zuständigen CH-Behörden endlich anerkannt werden und zur Auflösung dieses perversen Psycho-Justizdramas führen.

Nach 7 Jahren Justizkampf und 3 1/2 Jahren rechtswidriger Haft
wäre es längst Zeit dafür-

 

Marion Mansour

 

                                                                                                                      

3.12.2013;

 

Unser Antrag auf Wiedereinreise und unbeschränkten Aufenthalt
in der Schweiz. Beilagen: langjähriger, gemeinsamer Wohnungs-
mietvertrag, Bankauszug, Wohnsitzbestätigung, Eheschein.

 

 

- Brief Migrationsamt 3.12.2013.odt
 

 

- Antrag Visum.jpg (591,3 kB)

 

- Wohnsitzbestätigung 2012 002.jpg (138,6 kB)

 


                                                                                       

2.9.2013;
 

 

- seit Juni 2012 ist die Inhaftierung meines Mannes
vom CH-Bundesgericht als rechtswidrig bestätigt.

 

Die Zürcher Justiz nahm jedoch während 3 1/2 Jahren
keine der zahlreichen Chancen wahr, einen Ausweg/
Wiedergutmachung für diesen Menschenrechtsskandal
zu finden.

Stattdessen versuchte man im April 2013 auch noch,
alles mit einer skandalösen Zwangsausschaffung
zu vertuschen indem man meinen Mann schwerkrank
ohne Pass und ohne Geld in Libanon aussetzte

während ich in unserem Zuhause in Zürich von einem
anonymen Migrationsbeamten per Telefon über dieses
Verbrechen informiert wurde...

 

- Aufgrund der bundesgerichtlich bestätigt jahrelangen
rechtswidrigen Inhaftierung meines Mannes wird unser
Anwalt nun eine Schadensersatzklage von
über 200'000sfr in der Schweiz einreichen.

 


- Mein Mann und ich sind derzeit noch immer unfreiwillig in
Libanon, immer in Gefahr, von einer Autobombe getötet
zu werden.
Seit Anfang 2013 sind in Libanon bereits vier grosse
Autobomben detoniert.

Weitere sind vor Explosion gefunden und entschärft worden.
Diese Meldungen gehören in Libanon zum Alltag.


 

Das Migrationsamt Zürich findet aber trotzdem, eine Ausweisung
in dieses Krisengebiet sei für mich als Schweizerin zwar "mit
gewissen wirtschaftlichen Einbüssungen verbunden",
jedoch "nicht unzumutbar":

 

Migrationsamt "Highlight" 001.jpg (117,8 kB)

 

Mein Recht auf Familie und Ehe welches ein Menschenrecht
ist 
und in diesem Fall unzweifelbar unverhältnismässigerweise als
zweitrangig gewertet wurde, spielt für die Zürcher Behörden
schlicht keine Rolle.
Es bleibt dann die Frage, weshalb sich ein paar kleine Zürcher
Beamten über diese bestehenden Menschenrechte hinwegsetzen
können und das Schweizer Volk die Richtigstellung dieser "Fehler"
teuer mit Steuergeldern bezahlen muss-

Interessant hier auch die Frage, warum die staatliche Firma Schweiz
bis heute die Kosten für solche Sonderflüge nicht öffentlich bekannt gibt-

 

Wohl würden sich die Zuständigen die solch absurde Floskeln
niederschreiben selbst kaum nach Libanon trauen.
Auch das Bundesamt für Migration bezeichnet auf der offiziellen
Website Libanonreisen als "besonderen Gefahren" verbunden.

 

 

                                                                                 

15.8.2013;

 

Erneut Autobombe in Beirut detoniert.

Es gab Tote und etliche Verletzte.

 

 

Dieses Bild machte mein Mann von unserem
Balkon aus. Rauch der Autobombe.

 

Ich bin derzeit gezwungenermassen für ein paar Tage zurück in
der Schweiz damit unsere Existenz hier nicht zusammenbricht
und sass gerade mit meiner Freundin beim Kaffee
als mein Mann mich über die Autobombe informierte...

 

Unsere Wohnung in Beirut in welcher wir seit August unfreiwillig
leben liegt nur ca. 3km vom Explosionsort entfernt - mein Mann
konnte die riesige schwarze Rauchwolke von unserem Balkon
im 9.Stock aus sehen (siehe Foto).

 

Das ist es wohl, was die Migrationsamts-Mitarbeiter und Chef Urs
Betschart
 mit "Verhältnismässigkeit" meinten, als sie die Ausweisung
meines Mannes - und auch mir als Schweizer Ehefrau- beschlossen.

Herr Betschart ist jederzeit willkommen, uns in Beirut mit Frau und Kindern zu besuchen. Überlebensgarantie können wir leider nicht geben-

 

 

 

Nochmals erwähnt sei das Zitat des betreffenden Ausweisungs-
begründungsschreiben:

 

"Zwar ist für die Ehefrau eine allfällige Auswanderung
nach Libanon mit gewissen finanziellen Einbussen verbunden,
erscheint aber nicht unverhältnismässig." 
(sic!)

 

 

 

Nun, lieber Team-Chef Kunz, liebe rechtsmissbrauchende,

aktenfälschende Haftrichterin Catherine Gerwig-Bircher,

liebe charakterlose Mitarbeiter des PPD's und alle, die dies

mitzuverantworten haben:

sind Sie stolz auf das, was sie da anrichten?

Würden Sie Ihre eigene Familie auf dieselbe Weise

behandeln und beurteilen? Fänden Sie diese Folter

für Ihre Angehörigen auch "verhältnismässig"?

 

 

 

Marion Mansour, August 2013

 

 

                                                                                               

11.7.2013

 

 

- Hassan und Marion Mansour sind derzeit unfreiwillig
   in Libanon, ohne Existenz, ohne eigene Wohnung,
   ohne Perspektive.

 

 

Ihr Leben in der Schweiz (Wohnung, Arbeitsstellen) haben sie
noch nicht aufgegeben und werden dies auch nicht tun.


- Durch die gesamte Situation entstehen dem Ehepaar weitere
  horrende Kosten in Höhe von mehreren tausend Franken,
  die psychische Belastung ist für beide gross, die Lebenssituation
  grotesk.


Der Aufenthalt in der Smog-belasteten Stadt Beirut
für die Lungenkrankheit von Hassan Mansour sehr schädlich
und ermöglicht keine Erholung.
Abgase, Unruhe und unerträgliche Hitze machen
für Marion und Hassan Mansour jeden Tag zu einem Kraftakt.

 

- Der Anwalt des Ehepaares hat im Juli 2013
  eine Staatshaftungsklage bei der Zürcher Justiz eingereicht.

 

 

Dies aufgrund der rechtswidrigen 3 1/2Jahre Inhaftierung
von Hassan Mansour. Es werden vorerst 55'000.- Schadensersatz
für entstandene private Anwaltskosten eingefordert.
Auch für diese neue Eingabe im Versuch, ein Mindestmass an
Gerechtigkeit herzustellen, entstehen dem Ehepaar Mansour
weitere Kosten in Höhe von über 10'000.-

 

Für Marion und Hassan Mansour ist klar:
ihr Leben in der Schweiz werden sie
baldmöglichst weiterführen.

 


Die Ungerechtigkeit welche das Ehepaar durch die zürcher Justiz-
behörden seit Jahren erfahren hat ist zu gross um akzeptiert und
verschwiegen zu werden.

Auch die Behörden in Libanon sind entsetzt.


 

"Dem man alles genommen hat, hat nichts mehr zu verlieren"

 

 

 

Weitere Berichte über unser unfreiwilliges Leben im Kriegsland Libanon hier:

www.justizskandalmansour.wordpress.com

 

 

                                                                                        

25.5.2013

 

Bericht zur brutalen Zwangsausschaffung
meines Ehemannes vom 11. April 2013.

 

 


https://justizskandalmansour.wordpress.com/

 

 

 

Und so stellt sich das Migrationsamt Zürich
unser Eheleben in Zukunft vor - purer Hohn:

 

- Auszug Ausweisungsverfügung 24.Nov.2009

 

 

 

Beschämend für die Schweiz, die vorgibt,
Menschenrechte zu respektieren.

-Wo bleibt mein Recht auf Familie und Ehe
gemäss Menschenrechtskonvention Art.8 ?

 

 

 

                                                                                                                     

11.04.2013 

So teilte man mir die Ausschaffung
meines Mannes mit:

Ein anonymer Migrationsamtsbeamter
teilte mir per Telefon mit, dass
mein Mann nun nach Libanon
ausgeschafft worden sei -

 

 

"EINEN SCHÖNEN TAG" wünschte mir der Migrationsamts-

beamte, der den Auftrag hatte, mir per Telefon die Zwangs-

ausschaffung meines Ehemannes mitzuteilen.

Um mir seinen Namen zu nennen war er zu feige...

 

ICH WÜNSCHTE IHM, DASS IHM UND SEINER
FAMILIE NIE
 EIN SOLCHES UNRECHT UND JAHRELANGE FOLTER
GESCHEHE,
 WIE MEIN MANN UND ICH DIES SEIT DEZ.2009 ERLEBEN.

 

Mein Mann und ich konnten uns nicht verabschieden, wussten von nichts. So respektiert unser humaner Staat eine langjährige Ehe. Ob mein Mann lebt und diese neue Folter überstanden hat, wusste ich stundenlang nicht.

 

Diese Zwangsausschaffung geschah, obwohl Dr.Daniel Weil, ein Arzt des
Migrationsamtes erst Ende Jan. 2013 festgestellt hat, dass bei einer allfälligen
Zwangsausschaffung aufgrund der Lungenkrankheit TODESGEFAHR
 bestehe!

 

 

MARION MANSOUR

 

 

 

                                                                                                                     
 

 

                                      Hassan und Marion Mansour

                             

                       ein Ehepaar wird durch die CH-Justiz gefoltert:

 

      Aktenfälschung von Haftrichtern +
      Unterlassung ärztlicher Hilfeleistung
      im Flughafengefängnis Zürich durch
      zuständigen Arzt Martin Holy;

 

  Seit Monaten konstante Atemnot ohne Hilfe!

 

 

 

Die Diagnose vom Unispital, Febr.2013:

COPD, 3. Stadium sowie Dyspnoe.

 

 

 

Sowohl eine COPD-Erkrankung als auch Dyspnoe bedingt intensive, abgestimmte medizinische Hilfe in diverser Hinsicht. Nebst ärztlich beaufsichtigten Inhalationen wäre auch auf die Umgebung im Bezug auf Umwelteinflüsse zu achten.


Längst ist deklariert, dass mein Mann in Haft
eine ärztlich kontrollierte Inhalationstherapie
erhalten müsste, diese in Ausschaffungshaft
jedoch nicht erhält:

 

 

- Haft- und Transportfähigkeitsabklärung

 

 

 

Ebenso steht fest, dass mein Mann aufgrund
seiner Gesundheit NICHT "transportfähig" 
ist
und bei versuchter Zwangsausschaffung
TODESGEFAHR (!) besteht:

 

 

- Arzt bestätigt Todesgefahr bei Zwangsausschaffung

 

 

 

 

Es ist also klar, dass bei weiterer Inhaftierung keine Besserung eintreten wird und dadurch auch
keine Zwangsausweisung möglich ist.


Ebenso ist die Fluchtgefahr durch die vier unbegleiteten Urlaube (Aug.-Nov.2012) offensichtlich
und zur Genüge widerlegt:

 

- vier unbegleitete Urlaube 2012

 



Mein Angebot einer Kaution von 30'000.-
bis zur Klärung der Aufenthaltsbewilligung
schlägt das Migrationsamt Zürich ab.

 

 

Folgende relevante Fakten werden
von den Behörden sogar mittels

absichtlicher Aktenfälschung ignoriert:


mein Mann lebt seit 17 Jahren in der Schweiz

- wir sind seit 6 Jahren rechtmässig verheiratet,
  (ich bin gebürtige Schweizerin)


haben seit 7 Jahren einen offiziellen,
  gemeinsamen
 Wohnsitz
 und 

sind finanziell völlig unabhängig

 

 

 

Was hier geschieht ist sinnlose Folter, grundlos
und unmenschlich, zudem auf Kosten von
Steuerzahlern zu welchen ich ebenfalls zähle.

 

 

 

Es ist eine Frage der Zeit, bis man die wahre
Menschenrechtsverletzung und Sinnlosigkeit
unserer Geschichte der letzten 4 Jahre erkennen
und die Verantwortlichen öffentlich mit Namen
nennen wird.

 

 

 

                                                                                                                

 

 

 

 

Mein Mann kam durch Aktenfälschung und Willkür des Migrationsamtes und der Haftrichter Gerwig-Bircher, Zatti und Bühler am 12.12.2012 ins zürcher Flughafengefängnis, in Ausschaffungshaft. Ein Haftrichter verfügte innert Minuten über unser Leben.


Auf der Verfügung wurde absichtlich falsch vermerkt, mein Mann hätte keinen festen Wohnsitz in der Schweiz. Ebenso wurde unsere langjährige Ehe verschwiegen.



Es interessiert die zuständigen Behörden meines Landes in keiner Weise, was man mit dem irrsinnigen Entscheid, meinen Mann (nachdem er 2009-2012 unschuldig und grundlos in Haft ertragen musste!), aus der Schweiz ausweisen zu wollen, mit MEINEM Leben anrichtet.
Dies alles stellt offenbar die "Resozialisierung" dar, welche der PPD mit der Inhaftierung und versuchter (aber erfolgloser) Durchsetzung der Zwangstherapie (Gehirnwäsche) meinte...



Folter in Ausschaffungshaft, abgesegnet durch die Haftrichter Gerwig-Bircher, Zatti und Bühler.
toleriert und gutgeheissen von Flughafengefängnisleiter Ralph Margies und Géibel Capiaghi
.

 


                                                                         
 

                Migrationsamt Zürich

 

 

 

       Auszug der Ausweisungsverfügung von 2009:
 
 

 

"Immerhin können die Betroffenen den

Kontakt im Rahmen von gegenseitigen 


Besuchen, Mitteln der Telekommunikation

und Briefen aufrechterhalten." 
(wörtlich)

 


Man fragt sich, was für eine Vorstellung von Ehe und Beziehung die zuständigen Migrations-beamten haben, nachdem sie Solches offenbar in vollem Ernst vorschlagen...

 

                                                                                                              

 

Email vom 9.3.2013 an die Leitung des Flughafen-
gefängnisses Zürich - und die skandalöse Antwort dazu:

 www.justizskandalmansour.wordpress.com

 

 

 

Diese Unmenschlichkeit sollen hier öffentlich dokumentiert werden, sodass die Schweiz dieNamen jener Beamten erfährt welche uns mit ihren Entscheiden jenseits aller Menschlichkeit und Realitätslogik unser Leben seit mehr als drei Jahren verunmöglichen.

 

 

Marion Mansour, Schweizerin,
Ehefrau von Hassan Mansour

 

 

 

 

Marion Mansour ist nun alleine in der gemeinsamen Wohnung in Zürich wo sie 7 Jahre mit ihrem Ehemann gelebt hat.
 
 
Hassan Mansour ist nun alleine in Libanon, noch immer ohne
Ausweispapiere, ohne Geld, ohne Wohnung, dazu krank geworden
durch den Tag und Nacht zu ertragenden Wahnsinn des unschuldig
Inhaftiertseins während ganzen 3 1/2Jahren, 5min. von seiner
Frau und seinem Zuhause entfernt...
 
Schweiz, wie verkommen ist unser sogenanntes "Rechtssystem"
wenn man auf solche Weise die eigenen Bürger schädigt und
sprichwörtlich ÜBER LEICHEN geht?

 

 

Für diese sinnlose Folter die man uns ab Dez.2009 - jetzt angetan hat,
wurde ca. 800'000.- ausgegeben für Haft und Sonderflug...
Und alles nur, da ein paar wenige zürcher Richter und Forensiker ihre
offensichtlichen "Fehler" nicht zugeben wollten.
 

Durch die Ausschaffung kommt diese für die Schweiz
beschämende Geschichte nun in die arabischen Medien-

 

 

 

 

                                                                                                                            

13.12.2013
 

 

Lügereien einer untragbaren Schweizer Richterin:

 

 


Hier die Dokumente welche die absichtliche Aktenfälschung
der SVP-Haftrichterin Catherine Gerwig-Bircher des Zürcher
Gerichtes beweisen mit welcher sie die Weiterinhaftierung
nach der "Freilassung" nach 3 Jahren rechtswidriger, grund-
loser Haft meines Mannes zurechtdrehen wollte;


 

sie wusste (hatte sie mich doch kurz vor der betreffenden
Verhandlung persönlich gesehen-), dass mein Mann verheiratet
war, ebenso wusste sie (wofür haben wir eigentlich eine Ein-
wohnerkontrolle?!), dass mein Mann einen langjährigen, festen,
rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz hatte.


 

Trotzdem erdreistete sich Gerwig, meinen Mann als "ohne festen
Wohnsitz in der Schweiz" zu bezeichnen und unsere rechtmässige

Ehe zu verschweigen (korrekt wäre gewesen, "verheiratet" auf der Ver-
fügung zu vermerken).

 

                                                                                                                       

 

 

Nach drei Jahren rechtswidrig-verfügter Haft 
wurde mein Mann am 10.12.2012 endlich aus der
"Massnahme 59/stat. Therapie" (welche NIE stattfand!)
und somit aus dem Gefängnis Pöschwies entlassen.

Mein Mann und ich wurden ohne Vorfälle am 11.Dez.2009
nach 4 1/2Jahren glücklichen Zusammenlebens völlig un-
erwartet über Nacht auseinandergerissen. Seither sahen
wir uns einzig 1h pro Woche.
 

Im ersten Jahr trennte uns eine Sicherheitsscheibe, Telefonate waren nie möglich.
Die Justiz nannte diese Folter "Therapie";

 

 


Drei Jahre lang war mein Mann einzig aus dem Grund inhaftiert, weil man ihn zu einer solchen "Therapie" zwingen wollte für welche es weder Vorfälle noch Delikte gab!

Trotz Arbeitsstelle und unserer langjährigen, völlig gewaltfreien Ehe wurde mein Mann vom PPD aufgrund eines PC-Kreuzchentests (genannt "Risiko
evaluationstest") als "potentielle Gefahr" im Bezug auf mich bezeichnet. 

 

 

 

 

Es war längst bewiesen, dass mein Mann weder "potentiell gefährlich" noch auf irgendeine Weise psychisch krank war. Aus diesem Grund weigerte sich mein Mann, sich von wahnhaften Forensikern hirnwaschen und verbiegen zu lassen.
Man drohte ihm u.a. mit Zwangsmedikation zur "Herstellung von Therapiewilligkeit".

All dies geschah hier in der Schweiz, in Zürich.
Den Steuerzahler kostete dieser Wahnsinn über 500'000.-
 Verantwortlich für diese Zustände ist Frank
Urbaniok und sein PPD.

 

 

 

Drei Jahre hatten wir täglich für diese Freilassung
gekämpft und drei Jahre auf diesen Tag gewartet.

 

 

 

Doch mein Mann wurde -entgegen aller Vernunft und Menschlichkeit- nicht in tatsächliche Freiheit entlassen,
sondern weiter ins zürcher Flughafengefängnis, nun in AUSSCHAFFUNGSHAFT (!) inhaftiert!

 

 

 

Unser Kampf um unser Leben
ohne Justiz und Irrsinn geht nun weiter. 

 

 

 

 

Meinen Mann kann ich seit Dez.2012 vier Mal pro Woche
in einem kargen Besucherraum "besuchen". Vor Einlass
werde ich mittels Detektor kontrolliert.
Die Möglichkeit, alleine zu sein gibt es nicht.

Besuche sind einzig von Mo,Di,Do,Fr von 2.45 - 4.15Uhr
möglich. Dies mit meiner Arbeit zu koordinieren stellt
für mich eine weitere Belastung dar.

 

 

 

Das Migrationsamt schlug uns in der Ausweisungsverfügung vor, nach der geplanten Ausschaffung meines Mannes unsere Ehe mit "Briefen und Mitteln der Telekommunikation"  aufrechtzuerhalten. (sic!)

 

 


 


MARION MANSOUR,


durch die Willkür der Behörden ihres Landes seit
mehr als drei Jahren ihres Lebens und Ehemannes beraubt.

 

 

                                                                                                       

 

 

 

 

Brief H.Mansour an Migrationsamt
und Haftrichter:

 

 

- Brief 5.3.2013 H.Mansour an Migrationsbehörde und Haftrichter

 

 

Verfügung Haftrichter 6.3.2013:

 

 

- Verfügung 6.3.2013 (Seite 1)

 

 

                                                                  

 

21.02.2013

 

 

Verfügung vom 21.2.2013:

 

 

- Verfügung 20.2.2013 (Seite 1)

 

 

                                                                                                        


16.02.2013

 

So foltert die Zürcher Justiz meinen Mann;

 

 

Seit Wochen hat mein Mann täglich starke Asthmaanfälle.

Die offensichtlich dringend nötige ärztliche Behandlung

(wie zBsp. Sauerstoffmaschine) erhält er nicht.

 

 

 

In den drei bisher stattgefundenen Spitalterminen

schaffte man es nicht, die Frage der Hafterstehungs-

fähigkeit zu prüfen.

Auf meine Nachfrage bei der Leitung der Ausschaffungshaft

(G.Capiaghi) teilte man mir mit, man habe dies angeordnet,

aber es sei "einfach nicht gemacht worden".

 

Angesichts der Tatsache, dass mein Mann aufgrund klarer Akten-

fälschund einer Haftrichterin anstatt in Freiheit nun auch noch

in Ausschaffungshaft kam,

kann man dies nur als absichtliche Folter bezeichnen.

 

Eine Schande für die Schweiz.

Und erneut schauen die Verantwortlichen in grösster Unmenschlichkeit weg...

 

                                                                                                                                                          

03.02.2013

 

Drohbrief des Bezirksgerichtspräsidenten Ruedi Kieser
- und meine Antwort darauf hier:

 

 

drohbrief/von/richter/rudolf.kieser

 

 

 

und hier die Antwort von meinem Mann an Rudolf Kieser:

 

 

Brief Hassan Mansour an R.Kieser, Bezirksgerichtspräsident 1

Brief Hassan Mansour an R.Kieser, Bezirksgerichtspräsident 2

 

 

                                                                                                                                           

 

12.01.2013
 

 


 Seit drei Jahren sind mein Mann und ich grundlos,
 gegen unseren Willen voneinander getrennt.
 Seit drei Jahren sehen wir uns 1h pro Woche -
 in einem Gefängnis, wenige Kilometer von
 unserem gemeinsamen Zuhause entfernt...


 


Noch immer ist mein Mann im Flughafengefängnis inhaftiert.
Ohne Arbeit, ohne die seit MONATEN dringend nötige ärztliche
Behandlung für seine Rückenverletzung und seine weitere
Erkrankung welche durch diese sinnlose Folterung
aufgetreten ist.

 

 


Was wir tatsächlich brauchen würden, ist eine einzige Sache:
unser gemeinsames Leben in Freiheit und Ruhe,
fernab jeglichem Justizwahn- und Irrsinns...

 

 

 

Marion Mansour

 

 

                                                                                                                             

 

 


Hassan Mansour ist noch immer im Flughafengefängnis inhaftiert,
obwohl er seit sieben Jahren einen gemeinsamen Wohnsitz
zusammen mit seiner Ehefrau Marion Mansour hat.
Diese glückliche Ehe besteht seit bald sechs Jahren -

C.Gerwig-Bircher (rechtsverdrehende Richterin) missachtete
die Rechte von Ehefrau Marion Mansour, Schweizerin, aufs Gröbste
und absichtlich als sie am 12.12.2012 absichtlich Akten verfälschte,
Wohnsitz und Heirat auf der Verfügung verschwieg.

 

 

 

 

Mehr zu ihrer untragbaren Arbeitsweise
lesen Sie ausführlich hier:

 

 

 

www.justizskandalmansour.wordpress.com

 

 

 

                                                                                                    

12.12.2012

 

Hassan Mansour wird nach drei Jahren ununterbrochener,
bundesgerichtich bestätigt rechtswidriger Haft
(mit Ziel, ihn zu einer Pseudo-Therapie zu zwingen,
obwohl durch Arbeitsstelle und unsere langjährige Ehe
längst "bewiesen" war, dass dazu kein Grund bestand!)

am 12.12.2012 (in einer 15-min.-Verhandlung) von
Haftrichterin C. Gerwig-Bircher nicht in Freiheit
in unser gemeinsames
 Zuhause entlassen,
sondern direkt ins Flughafengefängnis deportiert!

 

 

 

- Richterin C.Gerwig-Bircher "vergisst" im Urteil unsere 5 1/2jährige

Ehe und unseren gemeinsamen, festen Wohnsitz zu vermerken.

Sie bezeichnet meinen Mann als "ohne festen Wohnsitz in der Schweiz",

unsere Ehe wird verschwiegen (/"vergessen").

 

 

 

 

Der Beweis dieser richterlichen Lügerei:

 

 

 

Verfügung vom 12.12.2012:

- Pseudo-Verhandlung vom 12.12.2012

 

 

Wohnsitzbestätigung H.Mansour 17.12.2012:

- Wohnsitzbestätigung 2012

 

 

 

Der sinnlose, menschenrechtsverachtende Wahnsinn geht weiter;

 

An dieser Stelle "danken" wir dem Schweizer Steuerzahler
der -unwissend, für welche Fehler und Rechtswidrigkeiten von
Richterinnen wie Gerwig-Bircher sein Geld verschwendet wird.

 

 

                                                                                                  

 

 

10. Dezember - Tag der Menschenrechte (?)

 

 

AM MONTAG, 10.DEZ.2012 WURDE MEIN MANN
ENDLICH AUS DER HAFT ENTLASSEN
(Massnahme 59 aufgehoben),

 

JEDOCH SOFORT ERNEUT INHAFTIERT
ZWECKS ALLFÄLLIGER AUSSCHAFFUNG 

AUS DER SCHWEIZ !?

 

 

                                                                                                


12.12.2012;

 

 

Die Pseudo-Gerichtsverhandlung vom 12.12.2012:

 

 

- Recht auf Anwalt wird verweigert/verunmöglicht

 

- ich als direkt-betroffene Ehefrau werde zur Verhandlung nicht zugelassen

 

- die zuständige Richterin C. Gerwig-Bircher verschweigt im Urteil ABSICHTLICH sowohl unsere langjährige Ehe als auch unseren gemeinsamen Wohnsitz;

 

Eiskalt verfügt sie innert weniger Minuten meinen Mann aus der Schweiz auszuweisen und deportiert ihn direkt ins Flughafengefängnis ZH!

 

 

 

Migrationsamt ZH und Zwangsmassnahme-Gericht ("Haftrichter")

sollten nun einen Entscheid über unser Leben fällen.

 

Beide Stellen kannten das Bundesgerichtsurteil nicht, welches belegt, dass mein Mann ohne Rechtsgrundlage 3 Jahre in Haft war. Dadurch nahmen sie an, es handle sich um eine "normale" 3-Jahres-Strafe was einen Ausweisungsgrund darstellen würde...

 

Termin der Verhandlung blieb "geheim"; man nannte mir -als direkt Betroffene- den Termin dieser Verhandlung selbst am Tag derselben nicht, als ich knapp 1 1/2h vorher beim besagten Gericht erschien und um Einlass bat.

 

Die zuständige Richterin -Catherine Gerwig nahm sich dann aber die "Mühe", uns -mich und meine juristische Beraterin Frau M.Brunschwiler, kurz vor der "Pseudoverhandlung" zu einem 10min.-Gespräch zu treffen. Aufgrund dieses Gesprächs war sie also über die schrecklichen Zustände informiert, hörte von mir direkt, dass ich seit drei Jahren für die Freiheit meines Mannes kämpfte und dass wir seit 7 1/2Jahren in gemeinsamer Wohnung lebten ect.

Trotzdem liess sie mich zu der Verhandlung welche über mein Leben entscheidet nicht zu - aus "Sicherheitsgründen"- (sic!)

 

 

 

- Recht auf Anwalt - nur theoretisch...


Es erübrigt sich, die unmöglichen Umstände zu erklären, wenn man den Zeitpunkt der Verhandlung selbst erst am selben Morgen erfährt (und zudem in einer Zelle ohne Telefonmöglichkeit inhaftiert ist...).

 

Aufgrund eines grossen Zufalls erfuhren Frau Brunschwiler und ich dann jedoch ca. 1 1/2h vor der Verhandlung doch noch vom Termin und es gelang uns tatsächlich, einen engagierten Anwalt aufzubieten. Da er den Fall nicht kannte, hätte er etwas Zeit zur Vorbereitung gebraucht.

Aus diesem Grund rief er vor der Verhandlung beim Gericht an und beantragte, diese auf den nächsten Morgen zu verschieben (was durchaus möglich gewesen wäre).

 

Doch das Gericht -wohl Richterin Gerwig- weigerte sich und hielt die Verhandlung OHNE meine Anwesenheit und OHNE Anwalt ab.

 

Mein Mann war also ganz alleine in der Verhandlung

- Dauer dieser Farce: ca. 15min.

Entgegen jeder Menschlichkeit vefügte SVP-Richterin Gerwig-Bircher eiskalt eine Ausweisung meines Mannes aus der Schweiz.

 

Obwohl sie sowohl von mir als auch von meinem Mann klar hörte, dass wir seit 7 1/2Jahren eine glückliche Beziehung und Ehe führten, als auch einen festen gemeinsamen Wohnsitz haben, schrieb sie in der Verfügung, mein Mann hätte "keinen festen Wohnsitz" und von "verheiratet" auch keine Spur.
-Blanke, beweisbare Lügen seitens der ignoranten Richterin!

 

 

Ist das ein Rechtsstaat ?

 

 

 

Und wer -verständlicherweise- nicht glauben kann,

was ich da schreibe, der lese es hier:

 

- Pseudo-Verhandlung vom 12.12.2012.jpg

 

  und die  aktuelle Wohnsitzbestätigung: 

 


Wohnsitzbestätigung 2012.jpg

 

 

                                                                                                     

 

 

 

Die Frage wird bleiben: weshalb bezahlen wir den

nachgewiesenen "Fehler" eines willkürlichen Forensiker-

Teams und die Ignoranz der Polizei (bei der Verhaftung

2009) mit unserem Leben?

Wer wird uns dafür "entschädigen"?

 

 

 

                                                                                                                          


23.11.2012;

 

Im Juni 2012 hiess das Bundesgericht

unsere Beschwerde gut und bestätigte,

dass mein Mann im Dez.2009 ohne Rechts-

grundlage inhaftiert wurde,

 

die nachträgliche Umwandlung von ambulant zu

stationärer Massnahme war bestätigt ohne Rechtsgrundlage.

 

Die nächste Instanz (Verwaltungsgericht) an welche
das BG alles wieder zurückgab, nahm sich wieder
VIER MONATE 
Zeit 
um zu entscheiden, den "Fall" an den 
Justizvollzug zurückzugeben.

 

Diese Instanz verfügte nun endlich die Aufhebung der
"Massnahme 59" zu welcher man meinen 
Mann DREI
JAHRE LANG WIDERRECHTLICH MIT DER HAFT (u.a. auch 

mit Androhung zu Zwangsmedikation oder Verlegung in
ein weit von 
unserem Zuhause entfernten
Gefängnis ect.) ZWINGEN WOLLTE.

 

Anstelle meinen Mann jedoch in unser Leben zurückkehren zu 
lassen, foltert die Stadt Zürcher Justiz einfach weiter und
verfügte über zwei Instanzen (beide natürlich völlig
"unabhängig" voneinander...),
meinen Mann ins Flughafengefängnis zu inhaftieren, droht
nun noch mit AUSSCHAFFUNG AUS DER SCHWEIZ und befindet
es "zumutbar", dass ich unter solchen Umständen, ohne Chance
auf Vorbereitung zu einem solchen Schritt (den wir nicht wollen)
ebenfalls nach Libanon auswandere. 

 

Wunderbare Schweiz, wie kümmerst Du Dich um Deine Bürger!

 

 

                                                                                                                                                                            

 


ab Febr. 2012;

 

Der Justizvollzug verstrickt sich in Widersprüche:

 

einerseits bot man meinem Mann im Febr.2012 plötzlich an, aus der Folterhaft

entlassen zu werden, wenn er die Schweiz "freiwillig" verlassen würde.

Da er dies ablehnte, stellte man als Bedingung für eine allfällige Entlassung

ein neues Gutachten (welches wir seit drei Jahren mehrfach verlangt

haben, uns von der Justiz jedoch immer wieder abgelehnt wurde mit

der "Begründung", das alte Gutachten sei noch "aktuell"...!

 

 

 

Das heisst also:

 

Freilassung bei "freiwilliger" Ausweisung ohne Gutachten ok,

Freilassung (ohne Ausreise) ohne neues Gutachten nicht ok!

Wenn DAS kein Beweis zum Machtmissbrauch des JUV ist...

 

 

Schreiben an Fallverantwortlichen Marcel Gölz.jpg (565,4 kB)

 

Schreiben an Fallverantwortl. M.Gölz.jpg (846,7 kB)

 

 

                                                                                                         

 

Unsere Lage seit DREI Jahren: 

 

MEIN MANN IST ENTGEGEN DEM URSPRÜNGLICHEN

GERICHTSURTEIL VON 2009 ununterbrochen in Haft obwohl

keinerlei Taten vorliegen und vorlagen. Man wollte ihn so zu einer

"Therapie" zwingen, für welche es keinerlei Gründe oder Taten gibt.

Zum Zeitpunkt der Inhaftierung wären lediglich noch sechs Monate Haft

abzubüssen gewesen. Alleine dies wäre eine Ungeheuerlichkeit gewesen,

jedoch im Gegensatz zur heutigen Lage längst nicht so lebenszerstörend.

Zum Desaster der letzten 2 1/2Jahre führte einzig der gegen das Verhältnis-

mässigkeitsprinzip gefällte Entscheid von Oberrichter Kurt Balmer, Obergericht ZH.

 

 

 

Wir sind kein Sozialfall, würden also niemanden belasten,

wäre mein Mann in Freiheit und liesse man uns endlich in Frieden.

 

 

 

MARION MANSOUR